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Allgemeine Geschäftsbedingungen

für MYGYM Ibbenbüren

für Mitgliedschaften und sonstige entgeltliche Dauerschuldverhältnisse
Gültig ab: 01.01.2026
Stand: 17.12.2025

§ 1 Vertragspartner, Geltungsbereich, Definitionen

1.1 Vertragspartner für Neuverträge ab dem 01.01.2026 ist die L&A Coaching GmbH, Tecklenburger Damm 59, 49477 Ibbenbüren, E-Mail: kontakt@la-coaching.de, Tel.: 01520 2156572 (nachfolgend „Betreiber“).

1.2 Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen dem Betreiber und Verbrauchern (Mitglieder/Kunden) über die Nutzung der Fitnesseinrichtung „MYGYM Ibbenbüren“ (Ibbenbürener Straße 76, 49479 Ibbenbüren) sowie – sofern vertraglich vereinbart – die standortübergreifende Nutzung weiterer Einrichtungen der L&A Unternehmensgruppe in Ibbenbüren (z.B. „L&A Performance House“).

1.3 Für Bestandsverträge, die vor dem 01.01.2026 mit einem anderen Vertragspartner abgeschlossen wurden (z.B. vorheriger Betreiber), gelten die dort vereinbarten Vertragsbedingungen fort. Soweit der Betreiber ab dem 01.01.2026 Leistungen für solche Bestandsverträge erbringt, gelten diese AGB ergänzend für die Nutzung der Räumlichkeiten (insbesondere Hausordnung, Sicherheits- und Verhaltensregeln), soweit dem nicht zwingende vertragliche Regelungen entgegenstehen.

1.4 Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen (Tarif-/Leistungsbeschreibungen, Add-ons, Kursabos, Sonderkonditionen, Firmenfitness-/Aggregator-Regelungen) gehen diesen AGB im Einzelfall vor.

§ 2 Leistungen, Nutzungsumfang

2.1 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweils geschlossenen Vertrag (Tarif) und der aktuellen Leistungsbeschreibung im Club/online. Sofern nicht ausdrücklich ausgeschlossen, umfasst die Mitgliedschaft die Nutzung der Trainingsflächen und -geräte (Cardio, Kraft, Functional) innerhalb der veröffentlichten Öffnungszeiten.

2.2 Nicht im Grundbeitrag enthalten sind regelmäßig zusätzliche, als solche gekennzeichnete Leistungen („Add-ons“/Zusatzleistungen), z.B. Kurse, Sauna/Wellness, Solarium, Getränke, Massageliegen, elektronische Kraftzirkel, Körperanalyse, Personal Training, Ernährungscoaching, Kinderbetreuung oder vergleichbare Angebote. Zusatzleistungen können standortabhängig variieren.

2.3 Rehasport-Angebote werden – soweit im Club angeboten – typischerweise über einen separaten Anbieter bzw. Verein organisiert und abgerechnet. Rehasport ist nicht automatisch Bestandteil der Fitness-Mitgliedschaft; maßgeblich sind die jeweils gesondert geschlossenen Vereinbarungen.

2.4 Physiotherapeutische Leistungen werden – soweit im Club angeboten – durch eine separate Leistungserbringer-Einheit erbracht und sind nicht Bestandteil der Fitness-Mitgliedschaft; es gelten hierfür gesonderte Verträge/Abrechnungen (z.B. Heilmittelverordnungen, Privatleistungen).

2.5 Die Mitgliedschaft ist personenbezogen und nicht übertragbar.

2.6 Personal Training
Die in einem Mitgliedsvertrag beinhalteten Personal Trainingseinheiten müssen innerhalb des jeweiligen Leistungszeitraumes in Anspruch genommen werden und können nicht gesammelt oder in Folgemonate/-jahre übernommen werden. Werden die vertraglich vereinbarten Leistungen vom Mitglied vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit nicht beansprucht, besteht von Seiten des Mitglieds kein Anspruch auf eine Preisreduktion oder Rückvergütung. Nach Ende der Laufzeit verfällt der Anspruch auf noch nicht genutzte Trainingsund Beratungstermine. Bei Verhinderung hat das Mitglied schnellstmöglich, spätestens aber 24 Stunden vor Ernährungscoaching- und Personal Trainingsbeginn abzusagen. Andernfalls wird das vereinbarte Honorar für die gebuchte Einheit in voller Höhe berechnet. Das gleiche gilt für unentschuldigtes Nichterscheinen. L&A Coaching GmbH ist nicht verpflichtet, den nicht selbst verschuldeten verpassten Termin einer Ernährungs- oder Trainingseinheit nachzuholen. Davon ausgenommen ist eine Absage des Mitglieds aus gesundheitlichen Gründen. Sollte die Durchführung einer Trainingseinheit im Indoor- oder Outdoorbereich aufgrund unvorhersehbarer Umstände (Wetterverhältnisse etc.) zu gefährlich bzw. unmöglich sein, wird der Termin nach Absprache verschoben. Die Entscheidung über die Durchführung wird ausschließlich von der L&A Coaching GmbH getroffen.

§ 3 Vertragsschluss (vor Ort und online), Widerrufsrecht bei Fernabsatz

3.1 Der Vertrag kommt durch Unterzeichnung vor Ort, durch digitale Signatur oder – bei Onlineabschluss – durch Abschluss im elektronischen Bestellprozess zustande. Bei Onlineabschluss ist der Button eindeutig mit „zahlungspflichtig bestellen“ oder einer entsprechend

klaren Formulierung beschriftet. 3.2 Verbraucher haben bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen. Die Widerrufsbelehrung und ein Muster-Widerrufsformular werden im Bestellprozess bzw. spätestens nach Vertragsschluss auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. E-Mail) bereitgestellt. Details siehe § 9 sowie Widerrufsformular am Ende.

3.3 Sofern das Mitglied ausdrücklich verlangt, dass der Betreiber vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistungserbringung beginnt, schuldet das Mitglied im Widerrufsfall Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen nach den gesetzlichen Bestimmungen.

§ 4 Zutritt, Mitgliedskarte/Transponder, standortübergreifende Nutzung

4.1 Der Zutritt ist nur während der kommunizierten Öffnungszeiten und nur mit dem vom Betreiber ausgegebenen Zutrittsmedium (z.B. Karte/Transponder/App) zulässig.

4.2 Bei Verlust oder Defekt des Zutrittsmediums kann eine Ersatzgebühr erhoben werden (Höhe gemäß aktueller Preisliste).

4.3 Missbrauch (insbesondere Weitergabe an Dritte) ist untersagt. Bei Missbrauch kann der Betreiber den Zutritt sperren, ein Hausverbot aussprechen und Schadensersatz verlangen; eine pauschale Bearbeitungsgebühr kann vereinbart werden, sofern sie angemessen ist.

4.4 Standortübergreifende Nutzung: Sofern im Tarif enthalten oder separat freigeschaltet, kann das Mitglied weitere Einrichtungen der L&A Unternehmensgruppe in Ibbenbüren nutzen. Spezialbereiche (z.B. Personal-Training-Zonen, Kursbereiche, Sauna/Wellness) können tarifoder standortabhängig ausgeschlossen sein oder eine vorherige Buchung erfordern. Aus Kapazitäts- oder Sicherheitsgründen kann die Nutzung einzelner Bereiche zeitweise beschränkt werden.

§ 5 Beiträge, Fälligkeit, SEPA-Lastschrift, Verzug

5.1 Die Höhe der Beiträge (Mitgliedsbeitrag, Start-/Einmalgebühren, Add-ons, sonstige Entgelte) ergibt sich aus dem Vertrag, der Preisliste und ggf. gesonderten Vereinbarungen.

5.2 Soweit SEPA-Lastschrift vereinbart ist, erteilt das Mitglied dem Betreiber ein entsprechendes Mandat und sorgt für ausreichende Kontodeckung.

5.3 Bei Rücklastschriften trägt das Mitglied die dem Betreiber tatsächlich entstehenden Bankgebühren sowie eine angemessene Bearbeitungspauschale, soweit deren Entstehen und Höhe nachgewiesen werden können.

5.4 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Der Betreiber ist berechtigt, angemessene Mahnkosten zu berechnen. Bei fortbestehendem Verzug kann der Betreiber ein Inkassobüro/Rechtsanwalt beauftragen; notwendige Kosten trägt das Mitglied nach Maßgabe der Gesetze.

5.5 Der Betreiber kann bei erheblichem Zahlungsverzug den Zutritt vorübergehend sperren.

§ 6 Laufzeit, Verlängerung, Kündigung

6.1 Die vereinbarte Mindestlaufzeit (z.B. 1 Monat, 12 Monate, 24 Monate) ergibt sich aus dem Vertrag. Ist keine Mindestlaufzeit vereinbart, läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit.

6.2 Nach Ablauf einer vereinbarten Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag – sofern keine anderslautende individuelle Vereinbarung besteht – auf unbestimmte Zeit und ist dann mit einer Frist von einem Monat kündbar.

6.3 Kündigungen können in Textform (z.B. per E-Mail) erklärt werden. Für online geschlossene Verträge stellt der Betreiber zusätzlich eine Kündigungsschaltfläche („Kündigungsbutton“) gemäß § 312k BGB bereit.

6.4 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt (vgl. § 7).

§ 7 Außerordentliche Kündigung, Hausverbot

7.1 Der Betreiber kann den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich kündigen. Wichtige Gründe sind insbesondere: erheblicher Zahlungsverzug trotz Mahnung, strafbare Handlungen im Club, schuldhafte Sachbeschädigung, wiederholte oder grobe Verstöße gegen Hausordnung/Sicherheitsregeln, Belästigung anderer Mitglieder oder Mitarbeitender, unerlaubte gewerbliche Tätigkeit im Club, Besitz/Handel/Konsum illegaler Drogen, Mitführen von Waffen oder gefährlichen Gegenständen.

7.2 Bei schwerwiegenden Verstößen kann der Betreiber auch ohne Kündigung ein (auch befristetes) Hausverbot aussprechen. Eine Beitragspflicht bleibt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bestehen.

§ 8 Ruhezeiten (Stilllegung/Pause)

8.1 Eine beitragsfreie Stilllegung kann bei nachgewiesener Trainingsunfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen (ärztliches Attest) ab einer Mindestdauer von 4 Wochen gewährt werden. Die maximale beitragsfreie Stilllegung beträgt 6 Monate je Anlassfall, soweit gesetzlich zulässig und soweit keine abweichende Tarifregelung vereinbart ist.

8.2 Alternativ kann eine beitragspflichtige Vertragsruhezeit (z.B. Urlaub/Abwesenheit) vereinbart werden; in diesem Fall verlängert sich die Vertragslaufzeit um den Zeitraum der Ruhezeit. Details und Voraussetzungen ergeben sich aus dem Tarif bzw. einer gesonderten Vereinbarung.

8.3 Stilllegungen sind grundsätzlich vor Beginn zu beantragen; rückwirkende Stilllegungen sind nur in begründeten Ausnahmefällen möglich.

§ 9 Widerrufsbelehrung (Kurzüberblick) und Muster-Widerrufsformular

9.1 Verbraucher können einen Fernabsatzvertrag binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Die Frist beginnt mit Vertragsschluss. Zur Wahrung der Frist reicht die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

9.2 Im Widerrufsfall erstattet der Betreiber alle erhaltenen Zahlungen unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab Zugang des Widerrufs. Für die Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, das bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt wurde, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

9.3 Hat das Mitglied verlangt, dass der Betreiber vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnt, so hat das Mitglied einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zum Widerruf erbrachten Leistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der vertraglich vorgesehenen Leistungen entspricht.

9.4 Das Muster-Widerrufsformular befindet sich am Ende dieser AGB.

§ 10 Betriebsunterbrechung, Änderungen von Öffnungs-/Betreuungszeiten und Angeboten

10.1 Der Betreiber ist berechtigt, einzelne Bereiche oder den gesamten Betrieb aus wichtigem Grund vorübergehend zu schließen (z.B. Wartung, Reparaturen, Sanierung, behördliche Anordnungen). Schließungen werden – soweit möglich – rechtzeitig bekanntgegeben. Der Betreiber beschränkt Unterbrechungen auf das erforderliche Minimum.

10.2 Der Betreiber kann Öffnungs-, Betreuungs- und Kurszeiten in zumutbarem Umfang ändern, insbesondere bei Feiertagen, Personalengpässen, Umbaumaßnahmen oder höherer Gewalt. Ein Anspruch auf anteilige Erstattung besteht nur, soweit dies gesetzlich zwingend vorgesehen ist.

§ 11 Gesundheitshinweise, Verhalten, Hausordnung

11.1 Das Mitglied ist für die eigene gesundheitliche Eignung zum Training verantwortlich. Der Betreiber empfiehlt, vor Trainingsbeginn ärztlichen Rat einzuholen, insbesondere bei Vorerkrankungen oder Beschwerden.

11.2 Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten. Es gilt die ausgehängte Hausordnung und die jeweils aktuellen Sicherheitsregeln. 11.3 Der Zutritt für Kinder/Jugendliche kann aus Sicherheitsgründen beschränkt sein; maßgeblich sind die Hausordnung und die jeweiligen Jugendschutzbestimmungen.

§ 12 Haftung

12.1 Der Betreiber haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen, sowie nach dem Produkthaftungsgesetz und bei Arglist.

12.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Betreiber nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten); in diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

12.3 Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen des Betreibers.

12.4 Für mitgebrachte Gegenstände, insbesondere Wertsachen, übernimmt der Betreiber keine Haftung. Spinde sind keine Wertschließfächer. Fundsachen werden nach einer angemessenen Frist entsorgt.

§ 13 Datenschutz

13.1 Der Betreiber verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO/BDSG). Details ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung (Aushang/Website).

13.2 Das Mitglied ist verpflichtet, Änderungen relevanter Daten (Name, Adresse, Kontaktdaten, Bankverbindung) unverzüglich mitzuteilen.

§ 14 Kooperationen (z.B. Firmenfitness, Aggregatoren), Drittanbieter

14.1 Die Nutzung des Clubs über Kooperationspartner (z.B. Hansefit, Wellpass) erfolgt auf Grundlage der jeweiligen Partnerbedingungen. Der Betreiber ist berechtigt, zur Missbrauchsvermeidung Nachweise/Check-in-Prozesse vorzusehen.

14.2 Leistungen externer Drittanbieter im Club (z.B. Personal Trainer, Therapeuten, Kursanbieter) erfolgen auf Grundlage separater Verträge zwischen Mitglied und Drittanbieter, soweit nicht ausdrücklich der Betreiber Vertragspartner ist.

§ 15 Änderungen dieser AGB und Preis-/Leistungsänderungen

15.1 Der Betreiber kann diese AGB ändern, soweit hierfür ein sachlicher Grund besteht (z.B. Rechtsänderungen, technische Anpassungen, Prozessänderungen) und die Änderung für das Mitglied zumutbar ist. Änderungen werden dem Mitglied in Textform mitgeteilt. Soweit gesetzlich erforderlich, werden Änderungen nur wirksam, wenn das Mitglied zustimmt; im Übrigen hat das Mitglied bei wesentlichen Änderungen ein Sonderkündigungsrecht.

15.2 Beitragsanpassungen können vereinbart werden, wenn sie durch objektive Gründe gerechtfertigt sind (z.B. nachweisliche Kostensteigerungen, Inflation, Energie-/Nebenkosten, Steuer-/Abgabenänderungen) und transparent angekündigt werden. Bei Erhöhungen erhält das Mitglied ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von 4 Wochen zum Wirksamwerden der Anpassung, soweit keine zwingenden gesetzlichen Regeln entgegenstehen.

§ 16 Schlussbestimmungen

16.1 Es gilt deutsches Recht. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem das Mitglied seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

16.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

16.3 Gerichtsstand: Soweit gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand Ibbenbüren.

Muster-Widerrufsformular (für Verbraucher, bei Fernabsatz)
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück an:

L&A Coaching GmbH
Tecklenburger Damm 59
49477 Ibbenbüren
E-Mail: kontakt@la-coaching.de

Hiermit widerrufe(n) ich/wir () den von mir/uns () abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung ():
Bestellt am (
) / erhalten am (*):
Name des/der Verbraucher(s):
Anschrift des/der Verbraucher(s):
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier):
Datum:

(*) Unzutreffendes streichen.